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Anwendertraining: Feuerlöschtraining für Beschäftigte und Mitarbeiter entsprechend der DGUV Vorschrift 1

  • jhugot5
  • 2. Apr. 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 27. Mai 2024



Zielgruppe


Dieses Anwendertraining richtet sich an Personen, welche die gesetzlich vorgeschriebene Mitarbeiterschulung in der Handhabung mit Handfeuerlöschern zur Bekämpfung von Entstehungsbränden entsprechend der DGUV Vorschrift 1, Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention §22, benötigen.

 

Dauer:


0,2 Tage, nach vorheriger Terminabsprache


Teilnehmerzahl:


max. 15 Personen

 

Preis:


Preis auf Anfrage

 

Ausbildungsbeschreibung


Mit dieser Ausbildung werden den Teilnehmenden das aus dem aktuellen Regelwerk empfohlene Wissen sowie spezifische Kenntnisse vermittelt, welche für die richtige Auswahl und Handhabung von Feuerlöschern zur Bekämpfung von Entstehungs- oder Kleinbränden nötig sind. Diese Ausbildung richtet sich dabei an Personen, welche die gesetzlich vorgeschriebene Mitarbeiterschulung benötigen oder auf dieses Thema sensibilisiert werden sollen, um bei entsprechender Gefahr richtig zu Handeln. 

 

Ausbildungsinhalte


  • Allgemeine theoretische Grundlagen

  • Rechtliche Grundlagen, Regelwerke und Begriffserklärung

  • Auswahl des richtigen Löschmittels

  • Sicht- und Funktionskontrolle Feuerlöscher

  • Richtiges Vorgehen und Bekämpfen von Entstehungsbränden

  • Praktisches Feuerlöschtraining an einem mit Propangas betriebenen Feuerlöschtrainer                                                                                       

Hinweis zur Ausbildung


Die Ausbildung basiert auf den Empfehlungen der DGUV Information 205-001 in Anlehnung an die ASR A2.2 und bezieht sich nicht auf einen bestimmten Gerätehersteller oder Gerätetyp, sondern wird herstellerübergreifend ausgerichtet.

 

Die DGUV Vorschrift 1 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention §22 schreibt vor, dass jeder Mitarbeiter das Feuerlöschtraining mindestens einmal jährlich wiederholen muss.


Jeder angemeldete Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich am Tag der praktischen Übung körperlich fit und belastbar fühlen.


Ggf. benötigte Übungsbekleidung wird durch die Total Safety kostenlos zur Verfügung gestellt. Arbeitssicherheitsschuhe und Helm sind vom Teilnehmer mitzubringen, können aber auch auf Wunsch kostenpflichtig durch Total Safety zur Verfügung gestellt werden. 


In Deutschland empfehlen u.a. die folgenden Regel- und Informationswerke die im Inhalt genannten Kenntnisstände.


  • Arbeitsschutzgesetz §10 & §12

  • Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention: DGUV Vorschrift 1 1 § 4 + § 22

  • Brandbekämpfung im Kleinbetrieb: DGUV Information 205-001

  • Betriebssicherheitsverordnung § 9 Punkt 2

  • ASR A 2.2


Diese Ausbildung ist kundenspezifisch als Inhouse-Ausbildung möglich!

 

Das Anwendertraining „Feuerlöschtraining entsprechend der DGUV Vorschrift 1" ist auch bei Ihnen vor Ort, maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen, für mehrere Personen möglich, wodurch Zeit und Reisekosten für Sie eingespart werden können

 

Fragen Sie gleich Ihren Termin an!


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