
Zielgruppe
Diese Ausbildung richtet sich an Personen, welche aufgrund ihres Arbeitsumfeldes und zum Schutz ihrer Gesundheit auf das Tragen von filtrierendem Atemschutz angewiesen sind.
Dauer
0,8 Tage, 08:30 Uhr – 16:30 Uhr
Teilnehmerzahl
max. 12 Personen
Preis
350,00 € zzgl. gesetzl.. MwSt. pro Person
Ausbildungsbeschreibung
Mit dieser Ausbildung werden den Teilnehmenden das aus dem aktuellen Regelwerk empfohlene Wissen sowie die spezifischen Kenntnisse vermittelt, welche für die richtige Auswahl und Handhabung von filtrierenden Atemschutzgeräten zum Schutz vor giftigen Gasen, Stäuben und Dämpfen nötig sind. Diese Ausbildung richtet sich dabei an Personen, welche auf Grund ihres Arbeitsumfeldes auf den richtigen und sicheren Umgang mit filtrierenden Atemschutzgeräten angewiesen sind, um mit entsprechenden Arbeiten beauftragt werden zu können.
Ausbildungsinhalte
Zweck des Atemschutzes
Wirkung von Atemgiften und Schadstoffen auf den Menschen
Folgen des Sauerstoffmangels für den menschlichen Organismus
Vorschriften und gesetzliche Grundlagen für den Einsatz von Atemschutzgeräten (u.a. DGUV Regeln 112-190)
Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung (früher G26)
Allgemeiner Überblick Gaswarn- und Gasmesstechnik
Qualifikation zu Einsatz von tragbaren Gaswarngeräten nach DGUV-Information 213-056 & 213-057
Aufbau und Wirkungsweise von filtergestützten Atemschutzgeräten und Atemanschlüsse
Belastungsbezogene und gerätebezogene Gebrauchsdauerbegrenzung
Wahrnehmung des Gasfilterdurchbruchs (Beeinträchtigung bei Störung des Geruchs- und Geschmackssinnes)
Einsatzgrenzen von Filtern, Austausch verbrauchter Filter
Flucht- und Selbstrettungsgeräte
Filtergeräte und Gebläse unterstützte Filtergeräte
Einsatz von Atemschutzfiltergeräten in der betrieblichen Praxis
Überblick über Pflege, Wartung und Prüfung von Atemschutzgeräten im Allgemeinen
Praktische Übung zur Gewöhnung an das Tragen von Atemschutzfiltergeräten
Verhalten unter Atemschutz bei Übung, Einsatz und Flucht
Praktische Einsatzübung mit filtergestützten Atemschutzgeräten, Vollmaske mit Filter
Praktische Einsatz- und Belastungsübung mit filtergestützten Atemschutzgeräten und Gebläsefiltergerät
Hinweis zur Ausbildung
Die Ausbildung basiert auf den Empfehlungen der DGUV Regeln 112-190 in Anlehnung an die DGUV Grundsatz 312-190 und bezieht sich nicht auf einen bestimmten Gerätehersteller oder Gerätetyp, sondern wird individuell auf die entsprechend verwendete Produktauswahl der Atemschutztechnik des Auftraggebers ausgerichtet.
Die atemschutzgerätetragenden Personen sind verpflichtet die genannten Kenntnisstände durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen im Sinne der DGUV-Regeln 112-190 in einem Intervall von einem Jahr zu wiederholen.
Jeder angemeldete Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Vorfeld an einer arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung nach Gruppe 2 oder 3 (G 26) für filtrierenden Atemschutz teilgenommen haben. Eine Teilnahme an den praktischen Übungen sowie eine anschließende Teilnahmebescheinigung kann nur mit gültigem Nachweis über die medizinische Eignung ausgestellt werden.
Der Teilnehmer muss sich am Tag der praktischen Übung körperlich fit sowie belastbar fühlen und der Maskendichtsitz darf nicht durch Bart, Piercing, etc. beeinträchtigt werden.
Jeder Teilnehmer bekommt während des laufenden Lehrgangs kostenlos eine Brandschutzhaube zu Verfügung gestellt, welche nach dem Lehrgang diesem überlassen wird.
Benötigtes Atemschutzequipment und Übungsbekleidung wird für die Ausbildung kostenlos durch die Total Safety zur Verfügung gestellt. Arbeitssicherheitsschuhe sind vom Teilnehmer mitzubringen, können aber auch auf Wunsch kostenpflichtig durch Total Safety zur Verfügung gestellt werden.
In Deutschland empfehlen u.a. die folgenden Regel- und Informationswerke die im Inhalt genannten Kenntnisstände.
- DGUV Regeln 112-190
- DGUV Grundsatz 312-190
- DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratung und Untersuchungen
- DGUV Informationen 213-056 & 213-057
- DGUV Merkblatt T 055
Diese Ausbildung ist auch kundenspezifisch oder als Inhouse-Seminar möglich!
Die Ausbildung "Atemschutzgerätetragende Person nach DGUV Regel 112-190 und DGUV Grundsatz 312 – 190 – für filtrierenden Atemschutz" ist auch bei Ihnen vor Ort, maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen, für mehrere Personen möglich, wodurch Zeit und Reisekosten für Sie eingespart werden können.
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