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Ausbildung: Atemschutzgerätetragende Person nach DGUV Regel 112-190 und DGUV Grundsatz 312-190 - für Flucht- und Selbstrettung

  • Total Safety Academy
  • 12. März 2024
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 2. Apr. 2024




Zielgruppe

 

Diese Ausbildung richtet sich an Personen, welche aufgrund ihres Arbeitsumfeldes und zum Schutz ihrer Gesundheit auf das Tragen und ggf. Verwenden von Atemschutzflucht- und Selbstrettungsgeräten angewiesen sind.

 

Dauer:


0,5 Tag, 08:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Teilnehmerzahl:


max. 12 Personen

 

Preis:


310,00 € zzgl. gesetzl.. MwSt. pro Person

 

Ausbildungsbeschreibung


Mit dieser Ausbildung werden den Teilnehmenden das aus dem aktuellen Regelwerk empfohlene Wissen sowie die spezifischen Kenntnisse vermittelt, welche für die richtige Auswahl und Handhabung von Atemschutzflucht- und Selbstrettungsgeräten zum Schutz vor giftigen Gasen, Stäuben und Dämpfen nötig sind. Diese Ausbildung richtet sich dabei an Personen, welche auf Grund Ihres Arbeitsumfeldes auf den richtigen und sicheren Umgang mit Atemschutzflucht- und Selbstrettungsgeräten angewiesen sind, um diese bei entsprechenden Gefahren- und Notsituationen am Arbeitsplatz zu verwenden.

 

Ausbildungsinhalte

 

  • Die Atmung des Menschen, physiologische Gesichtspunkte

  • Wirkung von Atemgiften und Schadstoffen auf den Menschen

  • Folgen des Sauerstoffmangels für den menschlichen Organismus

  • Gesetzliche Grundlagen (u.a. DGUV Regel 112-190)

  • Aufbau und Wirkungsweise von Selbstrettern filtrierend und isolierend, Atemanschlüsse

  • Flucht- und Selbstrettungsgeräte

  • Einsatz von Flucht und Selbstrettungsgräten in der betrieblichen Praxis

  • Verhalten unter Atemschutz bei Übung, Einsatz und Flucht

  • Pflege, Wartung und Prüfung von Atemschutzgeräten

  • Umgang mit benutztem Equipment und ggf. Entsorgung

  • Grenzen der Schutzwirkung und Benutzungsdauer

  • Prüfung und Anlegen von Sauerstoffselbstrettern und Fluchtfiltern

  • Praktische Einsatzübung mit Atemschutzselbstretter und Fluchtgeräten

 

Hinweis zur Ausbildung


Die Ausbildung basiert auf den Empfehlungen der DGUV Regeln 112-190 in Anlehnung an die DGUV Grundsatz 312-190 und bezieht sich nicht auf einen bestimmten Gerätehersteller oder Gerätetyp, sondern wird individuell auf die entsprechend verwendete Produktauswahl der Atemschutztechnik des Auftraggebers ausgerichtet.

 

Die atemschutzgerätetragenden Personen sind verpflichtet die genannten Kenntnisstände durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen im Sinne der DGUV-Regeln 112-190 in einem Intervall von einem Jahr zu wiederholen.


Jeder angemeldete Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Vorfeld an einer arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung nach Gruppe 1 (G 26.1) für Atemschutz teilgenommen haben. Eine Teilnahme an den praktischen Übungen sowie eine anschließende Teilnahmebescheinigung kann nur mit gültigem Nachweis über die medizinische Eignung ausgestellt werden.


Der Teilnehmer muss sich am Tag der praktischen Übung körperlich fit und belastbar fühlen und der Maskendichtsitz darf nicht durch Bart, Piercing, etc. beeinträchtigt werden.


Jeder Teilnehmer bekommt während des laufenden Lehrgangs kostenlos eine Brandschutzhaube zu Verfügung gestellt, welche nach dem Lehrgang diesem überlassen wird.


Benötigtes Atemschutzequipment und Übungsbekleidung wird für die Ausbildung kostenlos durch die Total Safety zur Verfügung gestellt. Arbeitssicherheitsschuhe sind vom Teilnehmer mitzubringen, können aber auch auf Wunsch kostenpflichtig durch Total Safety zur Verfügung gestellt werden. 


In Deutschland empfehlen u.a. die folgenden Regel- und Informationswerke die im Inhalt genannten Kenntnisstände.

-          DGUV Regeln 112-190

-          DGUV Grundsatz 312-190


Hinweis zur Ausbildung


Die atemschutzgerätetragenden Personen sind verpflichtet im Abstand von max. 12 Monate an einer Fortbildung in Sinne der DGUV Regeln 112-190 teilzunehmen.

Das für diese Ausbildung benötigte Atemschutzequipment sowie Übungsbekleidung wird durch die Total Safety zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmer werden gebeten ihre Arbeitssicherheitsschuhe zu diesem Training mitzubringen.

Jeder Teilnehmer bekommt während des Lehrgangs eine Brand- und Kälteschutzhaube zu Verfügung gestellt, welche dieser im Anschluss an die Ausbildung behalten darf.

In Deutschland empfehlen u.a. die folgenden Regelwerke die im Inhalt genannten Kenntnisstände.

-          DGUV Regeln 112-190

-          DGUV Grundsatz 312-190

 

Diese Ausbildung ist auch kundenspezifisch oder als Inhouse-Seminar möglich!


Die Ausbildung "Atemschutzgerätetragende Person nach DGUV Regel 112-190 und DGUV Grundsatz 312-190- für Flucht- und Selbstrettung" ist auch bei Ihnen vor Ort, maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen, für mehrere Personen möglich, wodurch Zeit und Reisekosten eingespart werden können.


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