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Ausbildung: Atemschutzgerätetragende Person nach DGUV Regel 112-190 und DGUV Grundsatz 312 – 190 mit Rettungsaufgaben inkl. quantitative Anpassungsüberprüfung (Face-Fit Testing)

  • Total Safety Academy
  • 12. März 2024
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 1. Apr. 2024



Zielgruppe


Diese Ausbildung richtet sich an Personen, welche aufgrund ihres Arbeitsumfeldes und zum Schutz ihrer Gesundheit vor Stoffen mit hohem Gefährdungspotenzial, z.B. akute toxische (Kategorie 1 und 2) oder CMR-Stoffe, auf das Tragen von vollständig dichtsitzender Atemschutztechnik angewiesen sind und ggf. Rettungsaufgaben durchführen sowie ihre Ausbildung, zur Zeitoptimierung, mit der durch die DGUV empfohlenen Anpassungsüberprüfung ergänzen wollen.


Dauer


4,5 Tage, 08:30 Uhr – 16:30 Uhr


Teilnehmerzahl


max. 12 Personen


Preis


1420,00 € zzgl. gesetzl.. MwSt. pro Person


Ausbildungsbeschreibung


Mit dieser Ausbildung werden den Teilnehmenden das aus dem aktuellen Regelwerk empfohlene Wissen sowie die spezifischen Kenntnisse vermittelt, welche für die richtige Auswahl und Handhabung von Atemschutzgeräten zum Schutz vor giftigen Gasen, Stäuben und Dämpfen sowie gängigen und möglichen Rettungspraktiken zur Wahrnehmung von Rettungsaufgaben nötig sind. Ergänzt wird diese Ausbildung durch die in der DGUV Regeln 112-190 empfohlene quantitative Anpassungsüberprüfung, um die Dichtlinie eines Atemanschlusses auf das vollständig am Gesicht dicht Anliegen der atemschutzgerättragenden Person zu überprüfen und den Teilnehmenden vor einer schadstoffbelasteten Atmosphäre in der Realität schützt. Diese Ausbildung richtet sich dabei an Personen, welche auf Grund ihres Arbeitsumfeldes auf den richtigen und sicheren Umgang mit Atemschutzgeräten und gängige Rettungspraktiken angewiesen sind, um mit entsprechenden Arbeiten beauftragt werden zu können. 


Ausbildungsinhalte


  • Funktion und Zweck der Atmung des Menschen

  • Wirkung von Atemgiften und Schadstoffen sowie deren Auswirkungen

  • Zweck des Atemschutzes

  • Vorschriften und gesetzliche Grundlagen für den Einsatz von Atemschutzgeräten (u.a. DGUV Regel 112-190)

  • Arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung (früher G26)

  • Allgemeiner Überblick Gaswarn- und Gasmesstechnik

  • Qualifikation zum Einsatz von tragbaren Gaswarngeräten nach DGUV-Information 213-056 & 213-057

  • Aufbau und Wirkungsweise von Atemschutzgeräten

  • Filtergeräte und gebläseunterstützte Filtergeräte

  • Allgemeiner Überblick Schlauchgeräte, Pressluftatmer, Regenerationsgeräte, Schutzanzüge

  • Einsatz von Atemschutzgeräten in der betrieblichen Praxis

  • Überblick gängiger Rettungspraktiken unter Einsatz von Atemschutzgeräten

  • Überblick über Pflege, Wartung und Prüfung von Atemschutzgeräten im Allgemeinen

  • Praktische Übung zur Gewöhnung an das Tragen von Atemschutzgeräten (Filterübung)

  • Praktische Einsatzübung mit Atemschutzgeräten, Vollmaske mit Filter

  • Praktisches Prüfen und Anlegen von Pressluftatmern

  • Praktische Trageübung und Anlegeübung mit Pressluftatmer

  • Praktischer Wechsel der Druckluftflaschen

  • Praktischer Durchgang durch die mobile Atemschutzübungsstrecke mit Pressluftatmer und Rückwegsicherung

  • Praktische Einsatzübung mit Pressluftatmer

  • Praktische Einsatz- und Orientierungsübung mit Atemschutzgeräten inkl. Rettungsübung mit Rettungsgerät

  • Befahren eines Behälters mit Kommunikationsübung unter erhöhter psychischer und physischer Belastung

  • Quantitative Anpassungsüberprüfung


Hinweis zur Ausbildung


Die Ausbildung basiert auf den Empfehlungen der DGUV Regeln 112-190 in Anlehnung an die DGUV Grundsatz 312-190 und bezieht sich nicht auf einen bestimmten Gerätehersteller oder Gerätetyp, sondern wird individuell auf die entsprechend verwendete Produktauswahl der Atemschutztechnik des Auftraggebers ausgerichtet.

 

Die atemschutzgerätetragenden Personen, welche Rettungsaufgaben wahrnehmen, sind verpflichtet die genannten Kenntnisstände durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen im Sinne der DGUV-Regeln 112-190 in einem Intervall von sechs Monaten zu wiederholen.


Jeder angemeldete Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Vorfeld an einer arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung nach Gruppe 3 (ehemals G 26.3) für schweren Atemschutz teilgenommen haben. Eine Teilnahme an den praktischen Übungen sowie eine anschließende Teilnahmebescheinigung kann nur mit gültigem Nachweis über die medizinische Eignung ausgestellt werden.


Diese Ausbildung wird durch die Anpassungsüberprüfung nach DGUV-Regeln 112-190 ergänzt. Jeder Teilnehmer erhält im Anschluss eine Teilnahmebescheinigung mit den entsprechenden Ergebnissen ausgehändigt.


Der Teilnehmer muss sich am Tag der praktischen Übung körperlich fit und belastbar fühlen und der Maskendichtsitz darf nicht durch Bart, Piercing, etc. beeinträchtigt werden.


Jeder Teilnehmer bekommt während des laufenden Lehrgangs kostenlos eine Brandschutzhaube zu Verfügung gestellt, welche nach dem Lehrgang diesem überlassen wird.


Benötigtes Atemschutzequipment und Übungsbekleidung wird durch die Total Safety kostenlos zur Verfügung gestellt. Arbeitssicherheitsschuhe sind vom Teilnehmer mitzubringen, können aber auch auf Wunsch kostenpflichtig durch Total Safety zur Verfügung gestellt werden.  


In Deutschland empfehlen u.a. die folgenden Regel- und Informationswerke die im Inhalt genannten Kenntnisstände.

-          DGUV Regeln 112-190

-          DGUV Grundsatz 312-190

-          DGUV Informationen 213-056 & 213-057

-          DGUV Merkblatt T 055

-          DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen


Diese Ausbildung ist kundenspezifisch als Inhouse-Seminar möglich!


Die Ausbildung "Atemschutzgerätetragende Person nach DGUV Regel 112-190 und DGUV Grundsatz 312 – 190 mit Rettungsaufgaben" ist auch bei Ihnen vor Ort möglich, wodurch Zeit und Reisekosten für Sie eingespart werden können.


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