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Ausbildung: Atemschutzgerätetragende Person nach DGUV Regel 112-190 und DGUV Grundsatz 312 - 190 ohne Rettungsaufgaben

  • Total Safety Academy
  • 1. Apr. 2024
  • 2 Min. Lesezeit


Zielgruppe

 

Diese Ausbildung richtet sich an Personen, welche aufgrund ihres Arbeitsumfeldes und zum Schutz ihrer Gesundheit auf das Tragen von Atemschutzgeräten angewiesen sind.


Dauer

 

 3,0 Tage, 08:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Teilnehmerzahl

 

max. 12 Personen

 

Preis

 

990,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. pro Person


Ausbildungsbeschreibung


Mit dieser Ausbildung werden den Teilnehmenden das aus dem aktuellen Regelwerk empfohlene Wissen sowie die spezifischen Kenntnisse vermittelt, welche für die richtige Auswahl und Handhabung von Atemschutzgeräten zum Schutz vor giftigen Gasen, Stäuben und Dämpfen nötig sind. Diese Ausbildung richtet sich dabei an Personen, welche auf Grund ihres Arbeitsumfeldes auf den richtigen und sicheren Umgang mit Atemschutzgeräten angewiesen sind, um mit entsprechenden Arbeiten beauftragt werden zu können.


Ausbildungsinhalte


  • Funktion und Zweck der Atmung des Menschen

  • Wirkung von Atemgiften und Schadstoffen sowie deren Auswirkungen

  • Zweck des Atemschutzes

  • Vorschriften und gesetzliche Grundlagen für den Einsatz von Atemschutzgeräten (u.a. DGUV Regel 112-190)

  • Arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung (früher G26)

  • Allgemeiner Überblick Gaswarn- und Gasmesstechnik

  • Qualifikation zum Einsatz von tragbaren Gaswarngeräten nach DGUV-Information 213-056 & 213-057

  • Aufbau und Wirkungsweise von Atemschutzgeräten

  • Filtergeräte und Gebläse unterstützte Filtergeräte

  • Allgemeiner Überblick Schlauchgeräte, Pressluftatmer, Regenerationsgeräte, Schutzanzüge

  • Einsatz von Atemschutzgeräten in der betrieblichen Praxis

  • Überblick über Pflege, Wartung und Prüfung von Atemschutzgeräten im Allgemeinen

  • Praktische Übung zur Gewöhnung an das Tragen von Atemschutzgeräten (Filterübung)

  • Praktische Einsatzübung mit Atemschutzgeräten, Vollmaske mit Filter

  • Praktisches Prüfen und Anlegen von Pressluftatmern

  • Praktische Trageübung und Anlegeübung mit Pressluftatmer

  • Praktischer Wechsel der Druckluftflaschen

  • Praktischer Durchgang durch die mobile Atemschutzübungsstrecke mit Pressluftatmer

  • Praktische Einsatzübung mit Pressluftatmer

  • Befahren eines Behälters

Hinweis zur Ausbildung


Die Ausbildung basiert auf den Empfehlungen der DGUV Regeln 112-190 in Anlehnung an die DGUV Grundsatz 312 – 190 und bezieht sich nicht auf einen bestimmten Gerätehersteller oder Gerätetyp, sondern wird individuell auf die entsprechend verwendete Produktauswahl der Atemschutztechnik des Auftraggebers ausgerichtet.

 

Die atemschutzgerätetragenden Personen sind verpflichtet die genannten Kenntnisstände durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen im Sinne der DGUV-Regeln 112-190 in einem Intervall von einem Jahr zu wiederholen.


Jeder angemeldete Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Vorfeld an einer arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung nach Gruppe 3 (G 26.3) für schweren Atemschutz teilgenommen haben. Eine Teilnahme an den praktischen Übungen sowie eine anschließende Teilnahmebescheinigung kann nur mit gültigem Nachweis über die medizinische Eignung ausgestellt werden.


Der Teilnehmer muss sich am Tag der praktischen Übung körperlich fit und belastbar fühlen und der Maskendichtsitz darf nicht durch Bart, Piercing, etc. beeinträchtigt werden.


Jeder Teilnehmer bekommt während des laufenden Lehrgangs kostenlos eine Brandschutzhaube zu Verfügung gestellt, welche nach dem Lehrgang diesem überlassen wird.


Benötigtes Atemschutzequipment und Übungsbekleidung wird durch die Total Safety kostenlos zur Verfügung gestellt. Arbeitssicherheitsschuhe sind vom Teilnehmer mitzubringen, können aber auch auf Wunsch kostenpflichtig durch Total Safety zur Verfügung gestellt werden.  


In Deutschland empfehlen u.a. die folgenden Regel- und Informationswerke die im Inhalt genannten Kenntnisstände.

  • DGUV Regeln 112-190

  • DGUV Grundsatz 312-190

  • DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratung und Untersuchungen

  • DGUV Informationen 213-056 & 213-057

  • DGUV Merkblatt T 055

Diese Ausbildung ist kundenspezifisch als Inhouse-Seminar möglich!


Die Ausbildung "Atemschutzgerätetragende Person nach DGUV Regel 112-190 und DGUV Grundsatz 312 - 190 ohne Rettungsaufgaben" ist auch bei Ihnen vor Ort möglich, wodurch Zeit und Reisekosten für Sie eingespart werden können.


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