Weiterbildung: Chemikalienschutzanzüge nach Typ 3 und 4 für Atemschutzgerätetragende Person nach DGUV Regel 112-189 und DGUV-Regeln 112-190 in Anlehnung an die DGUV Grundsatz 312 - 190
- Total Safety Academy
- 12. März 2024
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 2. Apr. 2024

Zielgruppe
Diese Weiterbildung richtet sich an Personen, welche aufgrund ihres Arbeitsumfeldes und zum Schutz ihrer Gesundheit auf das Tragen von Chemikalienschutzanzügen in Kombination mit Atemschutzgeräten angewiesen sind und bereits erfolgreich eine Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger absolviert haben.
Dauer
1,0 Tage, 08:30 Uhr – 16:30 Uhr
Teilnehmerzahl
max. 12 Personen
Preis
710,00 € zzgl. gesetzl.. MwSt. pro Person
Ausbildungsbeschreibung
Mit dieser Weiterbildung werden den Teilnehmenden das aus dem aktuellen Regelwerk empfohlene Wissen sowie die spezifischen Kenntnisse vermittelt, welche für die richtige Auswahl und Handhabung von Chemikalienschutzanzügen Typ 3 & 4 in Verbindung mit Atemschutzgeräten zum Schutz vor giftigen Gasen, Stäuben und Dämpfen nötig sind. Diese Weiterbildung richtet sich dabei an Personen, welche bereits über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Atemschutzgeräteträger verfügen und sich zum Tragen von Chemikalienschutzanzügen Typ 3 & 4 weiterbilden müssen, um mit entsprechenden Arbeiten beauftragt werden zu können.
Ausbildungsinhalte
Zweck von Chemikalienschutzanzügen in Verbindung mit Atemschutzgeräten
Vorschriften und gesetzliche Grundlagen für den Einsatz von Chemikalienschutzanzügen (u.a. Herstellerinformationen)
Arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung (früher G26)
Einsatz von Chemikalienschutzanzügen in der betrieblichen Praxis
Beurteilung der Schutzwirkung von Chemikalienschutzanzügen
Lagerung und Auswahlkriterien von Chemikalienschutzanzügen
Mögliche Fehlanwendungen von Chemikalienschutzanzügen in Verbindung mit Atemschutzgeräten
Unfallgeschehen und Kontaminationsverschleppung beim Einsatz von Chemikalienschutzanzügen
Richtiges Anlegen von Chemikalienschutzanzügen in Verbindung mit Atemschutzgeräten
Dekontamination, entkleiden und Entsorgung von verwendeten Chemikalienschutzanzügen
Richtiges Anlegen von Chemikalienschutzanzügen
Praktische Anlagen und Gewöhnungsübung von Chemikalienschutzanzügen Typ 3 & 4
Einsatzübung mit Chemikalienschutzanzügen in Verbindung mit Atemschutzgeräten
Hinweis zur Ausbildung
Die Ausbildung basiert auf den Vorgaben des ArbSchG und den Empfehlungen der DGUV Regeln 112-189 und 112-190 in Anlehnung an die DGUV Grundsatz 312 – 190 und bezieht sich nicht auf einen bestimmten Gerätehersteller oder Gerätetyp, sondern wird individuell auf eine entsprechende Produktauswahl von Chemikalienschutzanzügen in Verbindung mit der verwendeten Atemschutztechnik des Auftraggebers ausgerichtet.
Die chemikalienschutzanzug- und atemschutzgerätetragenden Personen sind verpflichtet die genannten Kenntnisstände durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen im Sinne der DGUV-Regeln 112-190 in einem Intervall von einem Jahr zu wiederholen.
Jeder angemeldete Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Vorfeld an einer arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung nach Gruppe 3 (G 26.3) für schweren Atemschutz teilgenommen haben sowie über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur atemschutzgerätetragenden Person verfügen. Eine Teilnahme an den praktischen Übungen sowie eine anschließende Teilnahmebescheinigung kann nur mit gültigem Nachweis über die medizinische Eignung ausgestellt werden.
Der Teilnehmer muss sich am Tag der praktischen Übung körperlich fit und belastbar fühlen und der Maskendichtsitz darf nicht durch Bart, Piercing, etc. beeinträchtigt werden.
Jeder Teilnehmer bekommt während des laufenden Lehrgangs kostenlos eine Brandschutzhaube zu Verfügung gestellt, welche nach dem Lehrgang diesem überlassen wird.
Benötigtes Atemschutzequipment und Übungsbekleidung wird während der Fortbildung kostenlos durch die Total Safety zur Verfügung gestellt. Arbeitssicherheitsschuhe sind vom Teilnehmer mitzubringen, können aber auch auf Wunsch kostenpflichtig durch Total Safety zur Verfügung gestellt werden.
In Deutschland empfehlen u.a. die folgenden Regel- und Informationswerke die im Inhalt genannten Kenntnisstände.
- DGUV Regeln 112-189
- DGUV Regeln 112-190
- DGUV Grundsatz 312-190
- DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen
Diese Ausbildung ist kundenspezifisch als Inhouse-Seminar möglich!
Die Weiterbildung "Chemikalienschutzanzug in Verbindung mit atemschutzgerätetragende Person" ist auch bei Ihnen vor Ort möglich, wodurch Zeit und Reisekosten für Sie eingespart werden können.
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