Ausbildung: Unterwiesene Person für tragbare Gaswarn- und Gasmessgeräte nach DGUV-Information 213-056 & 213-057 (T021 / T023) und Herstellerangaben für BOS
- Total Safety Academy
- 19. März 2024
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 1. Apr. 2024

Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an alle Personen aus dem Segment Feuerwehr sowie von anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, welche aufgrund
ihrer Tätigkeiten mit der Sichtkontrolle und dem Anzeigetest an Gaswarn- und Gasmessgeräte beauftragt werden sollen.
Dauer
0,5 Tage, 08:30 – 13:00 Uhr
Teilnehmerzahl
max. 12 Personen
Preis
345,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. pro Person
Ausbildungsbeschreibung
Mit diesem Seminar werden den Teilnehmenden das aus dem aktuellen Regelwerk empfohlene Wissen sowie die spezifischen Kenntnisse vermittelt, welche für den richtigen Einsatz von tragbaren Gaswarn- und Gasmessgeräten wie auch die entsprechende Sichtkontrolle und Anzeigetest nötig sind. Dieses Seminar richtet sich dabei an Personen von Feuerwehren, die mit der entsprechenden Sichtkontrolle und dem Anzeigetest beauftragt werden sollen oder bereits beauftragt sind.
Ausbildungsinhalte
Allgemeine theoretische Grundlagen
Rechtliche Grundlagen und Regelwerke zu Gaswarn- und Gasmessgeräten
Qualifikation zum Einsatz von tragbaren Gaswarngeräten
Grundlagen zu Auswirkung von toxischen Stoffen und Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus
Grundlagen Explosionsschutz und ATEX
Grundkenntnisse über Funktion und Aufbau der Gaswarneinrichtung
Erkennen von offensichtlichen Veränderungen an der Gaswarneinrichtung
Kenntnisse von gerätespezifischen Testfunktionen und Beurteilung der Ergebnisse
Durchführen einer Sichtkontrolle und eines Anzeigetests nach BOS
Dokumentation
Praktische Übungen
Hinweis zur Ausbildung
Die Ausbildung basiert auf den Empfehlungen der DGUV Information 213-056 und 213-057 in Anlehnung an die entsprechenden Herstellervorgaben und bezieht sich nicht auf einen bestimmten Gerätehersteller oder Gerätetyp, sondern wird individuell auf die verwendete Produktauswahl der Gaswarn- und Gasmesstechnik des Auftraggebers ausgerichtet.
Das Regel- und Informationswerk empfiehlt die genannten Kenntnisstände der unterwiesenen Person für Gaswarn- und Gasmesstechnik durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen in einem Intervall von 2 Jahren zu wiederholen.
Jeder angemeldete Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und muss sich am Tag der Ausbildung körperlich fit und belastbar fühlen.
Benötigtes Gaswarn- und Gasmessequipment sowie benötigtes Zubehör wird für die Ausbildung kostenlos durch die Total Safety zur Verfügung gestellt.
In Deutschland empfehlen u.a. die folgenden Regel- und Informationswerke die im Inhalt genannten Kenntnisstände.
- DGUV Informationen 213-056
- DGUV Informationen 213-057
- DGUV Merkblatt T 055
Diese Ausbildung ist kundenspezifisch als Inhouse-Seminar möglich!
Die Ausbildung "Unterwiesene Person für tragbare Gaswarn- und Gasmessgeräte für BOS" ist auch bei Ihnen vor Ort möglich, wodurch Zeit und Reisekosten eingespart werden können.
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