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Ausbildung: Unterwiesene Person für tragbare Gaswarn- und Gasmessgeräte nach DGUV-Information 213-056 & 213-057 (T021 / T023) und Herstellerangaben für BOS

  • Total Safety Academy
  • 19. März 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 1. Apr. 2024



Zielgruppe


Dieses Seminar richtet sich an alle Personen aus dem Segment Feuerwehr sowie von anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, welche aufgrund

ihrer Tätigkeiten mit der Sichtkontrolle und dem Anzeigetest an Gaswarn- und Gasmessgeräte beauftragt werden sollen.


Dauer


0,5 Tage, 08:30 – 13:00 Uhr

 

Teilnehmerzahl 


max. 12 Personen

 

Preis


345,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. pro Person


Ausbildungsbeschreibung


Mit diesem Seminar werden den Teilnehmenden das aus dem aktuellen Regelwerk empfohlene Wissen sowie die spezifischen Kenntnisse vermittelt, welche für den richtigen Einsatz von tragbaren Gaswarn- und Gasmessgeräten wie auch die entsprechende Sichtkontrolle und Anzeigetest nötig sind. Dieses Seminar richtet sich dabei an Personen von Feuerwehren, die mit der entsprechenden Sichtkontrolle und dem Anzeigetest beauftragt werden sollen oder bereits beauftragt sind.


Ausbildungsinhalte


  • Allgemeine theoretische Grundlagen

  • Rechtliche Grundlagen und Regelwerke zu Gaswarn- und Gasmessgeräten

  • Qualifikation zum Einsatz von tragbaren Gaswarngeräten

  • Grundlagen zu Auswirkung von toxischen Stoffen und Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus

  • Grundlagen Explosionsschutz und ATEX

  • Grundkenntnisse über Funktion und Aufbau der Gaswarneinrichtung

  • Erkennen von offensichtlichen Veränderungen an der Gaswarneinrichtung

  • Kenntnisse von gerätespezifischen Testfunktionen und Beurteilung der Ergebnisse

  • Durchführen einer Sichtkontrolle und eines Anzeigetests nach BOS

  • Dokumentation

  • Praktische Übungen


Hinweis zur Ausbildung


Die Ausbildung basiert auf den Empfehlungen der DGUV Information 213-056 und 213-057 in Anlehnung an die entsprechenden Herstellervorgaben und bezieht sich nicht auf einen bestimmten Gerätehersteller oder Gerätetyp, sondern wird individuell auf die verwendete Produktauswahl der Gaswarn- und Gasmesstechnik des Auftraggebers ausgerichtet.

 

Das Regel- und Informationswerk empfiehlt die genannten Kenntnisstände der unterwiesenen Person für Gaswarn- und Gasmesstechnik durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen in einem Intervall von 2 Jahren zu wiederholen.


Jeder angemeldete Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und muss sich am Tag der Ausbildung körperlich fit und belastbar fühlen.


Benötigtes Gaswarn- und Gasmessequipment sowie benötigtes Zubehör wird für die Ausbildung kostenlos durch die Total Safety zur Verfügung gestellt.


In Deutschland empfehlen u.a. die folgenden Regel- und Informationswerke die im Inhalt genannten Kenntnisstände.

-          DGUV Informationen 213-056

-          DGUV Informationen 213-057

-          DGUV Merkblatt T 055


Diese Ausbildung ist kundenspezifisch als Inhouse-Seminar möglich!


Die Ausbildung "Unterwiesene Person für tragbare Gaswarn- und Gasmessgeräte für BOS" ist auch bei Ihnen vor Ort möglich, wodurch Zeit und Reisekosten eingespart werden können.


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